Unfall im Homeoffice: Gang in den Keller war nicht versichert
Eine Sachbearbeiterin stürzte, als sie sich einen Sirup holte. Eine Versehrtenrente bekommt sie nicht, denn der Unfall gilt laut Höchstgericht nicht als Arbeitsunfall

© IMAGO/Andrew Brookes
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) nennt den Gender-Pay-Gap bei Lehrlingen ein "Gerücht". Doch Daten zeigen: Auch unter Lehrlingen ist der Bruttostundenlohn bei Mädchen und Frauen niedriger

Kündigungsschutz besteht, eine gesetzliche Erholungszeit nicht. Welche arbeitsrechtlichen Regeln nach einer Fehlgeburt gelten
